Egal ob Vermietung, Verkauf oder Sanierung. Der Gesetzgeber fordert unter bestimmten Bedingungen die Ausstellung eines Energieausweises (§ 79-88 GEG). Wann welcher Ausweis ausgestellt wird, erfahren Sie, wenn sie weiterlesen oder in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Sie möchten ihrer Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen gerecht werden, die Nachhaltigkeit erhöhen und ihren CO2-Fußabdruck verkleinern?
Gemeinsam finden wir, unabhängig von gesetzlichen Vorgaben, die für Sie passenden und bezahlbaren Lösungen für eine effiziente Zukunft.
Um die Fördermittel des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen zu können, ist eine "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" nach den Richtlinien des BAFA und ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.
Mahadma Ghandi
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